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Richter:in


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Richter:in


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Als Richter:in


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  • leiten Sie eigenständig die Ihnen zugewiesenen Verfahren und führen Verhandlungen

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  • sind Sie in ihrer Tätigkeit nur an das Gesetz gebunden und treffen Entscheidungen nach Ihrer eigenen Rechtsüberzeugung

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  • sind Sie zur Gewährleistung Ihrer Unabhängigkeit im Rahmen Ihrer Rechtsprechungstätigkeit unabsetzbar, unversetzbar und weisungsfrei

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  • tragen Sie wesentlich zur Gewährleistung der Rechte der Menschen im Land und dem Vertrauen auf eine unabhängige Justiz bei

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Der Einstieg in die Tätigkeit als Richter:in erfolgt für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach der absolvierten Gerichtspraxis durch die erfolgreiche Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst.


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Nach der Ernennung zur:zum Richteramtsanwärter:in erhalten Sie eine fundierte berufsbezogene praktische und theoretische Ausbildung in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, welche auch die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft umfasst.


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Insgesamt dauert der  richterliche Vorbereitungsdienst vier Jahre, wobei die Zeit der Gerichtspraxis als Rechtspraktikant:in eingerechnet wird.


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Nach bestandener Richteramtsprüfung können Sie als Richter:in, aber auch als Staatsanwältin oder Staatsanwalt tätig werden.


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Für eine Tätigkeit als Richter:in des Bundesverwaltungsgerichts bildet die Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes und die erfolgreich abgelegte Richteramtsprüfung keine zwingende Voraussetzung.


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Hier können Sie sich bei Vorliegen der Ernennungsvoraussetzungen direkt auf eine Planstelle als Richter:in bewerben, wobei überdies weitreichende Kenntnisse und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens bzw. auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse erforderlich sind.


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Aber auch Quereinsteiger:innen, die allenfalls über eine Berufsprüfung in einem anderen juristischen Kernberuf oder sogar bereits über die Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung verfügen, sind uns sehr willkommen.


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Für sie besteht die Möglichkeit, nach einer verkürzten Ausbildungszeit zur Richter:in oder zur Staatsanwältin: zum Staatsanwalt ernannt zu werden.


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Ihr Profil


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  • Sie haben eine gefestigte Persönlichkeit und sind auch unter Zeitdruck belastbar

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  • Sie überzeugen durch ein breites juristisches Fachwissen

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  • Sie glänzen durch Ihre präzise Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift und verfügen über die Fähigkeit zum Verhandeln und zum Vermitteln

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  • Sie sind ein Organisationstalent, entscheidungsfreudig, verlässlich und sozial kompetent

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  • Sie verfügen über die österreichische Staatsbürgerschaft, den Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts mit einem Arbeitsaufwand von zumindest 240 ECTS-Anrechnungspunkten und über eine zumindest fünfjährige juristische Berufserfahrung, wenn Sie sich für eine Stelle beim Bundesverwaltungsgericht interessieren

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Ihre Perspektive


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  • Ein gleichermaßen anspruchs- wie verantwortungsvoller Arbeitsplatz im Kernbereich der Hoheitsverwaltung mit vielschichtigen, abwechslungsreichen und juristisch wie persönlich herausfordernden Tätigkeiten

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  • Vielfältige Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowohl in der Rechtsprechung als auch im Bereich des Justizmanagements

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  • Selbstständiges Arbeiten mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und ohne feste Dienstzeiten

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  • Eine fundierte Ausbildung sowie umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten auf fachlicher und persönlichkeitsbildender Ebene

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  • Eine leistungsgerechte Entlohnung im Rahmen des Gehaltsschemas des Bundes
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